Sonntag, 1. März 2009

Muster Beschwerde RAK

Verzichtet wird bitte in den eigenen Versionen auf unhaltbare Anschuldigungen [„Betrüger“] und Beschimpfungen [„Abzocker“]. Ausdrücklich wird auf §-Reiterei verzichtet. Wenn es denn Anlaß gibt ein Beschwerdeverfahren einzuleiten, ist das den Profis zu überlassen. Natürlich etwaige Antworten, auch wenn sie erst nach Monaten eintreffen sollte hier, oder bei Steffen berichten.Natürlich sollten alle, die das Schreiben abschicken, sich hier kurz eintragen, damit wir eventuell später extern nachfragen können und eine ungefähre Anzahl kennen.

Bitte beachten: Normalerweise ist das Beschwerdeverfahren für Mandaten/innen vorgesehen und nicht für „Beschwerden über Gegneranwälte“. In dem Verfahren wird nicht geprüft, ob das betreffende Mitglied sich zivilrechtlich schadensersatzpflichtig gemacht oder Strafrechtstatbestände verwirklicht hat. Für zivilrechtliche und strafrechtliche Ansprüche sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte zuständig.

Beschwerdemuster Rechtsanwaltskammer


Hinweise
- Der folgende Text kann ohne rechtliche Konsequenzen oder Kosten befürchten zu müssen verwendet werden. Sollte jemand Unterstützung für das Ausfüllen und Absenden benötigen, bitte eine PN an mich bei der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" schicken.
- Da die unterschiedlichsten Einzelfälle vorkommen, werden verschiedene Optionen angeboten und möglich sein. Bitte beim Übertragen sorgsam vorgehen, damit es nicht zu Widersprüchlichkeiten kommt. Wer zB der Infoscore-Forderung nicht mit einem Widerspruch geantwortet hat, kann dies natürlich nun nicht behaupten! Bitte wirklich aufpassen, denn kleine formale Fehler, oder fehlende Unterlagen können zur Ablehnung des Antrags führen! Eigene Textbausteine sind natürlich selbst zu verantworten.
- Betroffene, die anwaltlich vertreten sind, haben dieses Vorgehen mit ihren Anwälten kurz abzusprechen!
- Die Schreiben können mit normaler Post verschickt werden.
- Achtung – Achtung: Alle Kopien müssen/sollten zweifach verschickt werden!

Teil I – Anschreiben

An die
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Frau Ute Brutscher
Gartenstraße 21
79098 Freiburg

Sehr verehrte Frau Brutscher,
anbei erhalten Sie eine Beschwerde.

Hochachtungsvoll
Adresse
Ort, Datum, Unterschrift

Teil I – Briefkopf

Beschwerde an die RAK Freiburg

Beschwerdeführer:
Frau
Prinzessin von Musterprincess
Pinzessinenstraße 41
99999 Pinzessinnendorf
Telefon:
email:
Fax:

Beschwerde gegen:
Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Murgstraße 3
D-76532 Baden-Baden

Wegen: Berufswidriges Verhalten

Sachverhaltsschilderung:

Teil II - Sachverhaltsschilderung

In der Folge erhalten Sie eine Darstellung von Ereignissen, die nach meiner Ansicht Ihrer berufsrechtlichen Aufsicht, entsprechend dem öffentlichen Interesse der Wahrung des Ansehens und des Vertrauens in die Integrität des Berufsstandes der Rechtsanwaltschaft, zu melden sind.

Ab dem Monat/Jahr erhielt ich eine Reihe von Schreiben der arvato infoscore GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden. [Anlage I] Gegen die Forderungen wurde vom mir mit Schreiben vom xx.xx.09 Widerspruch erhoben.[Anlage II] In der Folge erhielt ich ein/zwei Schreiben der obigen Rechtsanwaltskanzlei. [Anlage III] Ich beantwortete diese Schreiben nicht/mit einem erneuten Widerspruch [Anlage IV]. Dennoch erhielt ich/Ich erhielt am xx.xx.09 einen Mahnbescheid des Amtsgerichts -Ort- [Anlage V]. Diesem wurde formlos widersprochen. Anschließend erhielt ich nochmals einen Brief der obigen Kanzlei. [Anlage VI]

Nach meinen Recherchen im Internet ist dieses Verfahren bei dieser Rechtanswaltskanzlei seit Jahren Gang und Gäbe. Ebenso wird berichtet, dass eine Vielzahl von Personen mit identischen Schreiben und Vorwürfen -“Schadensersatzforderung Abmahnung RA Schutt Waetke“- konfrontiert wurden und ähnlich mir reagierten. Dies gilt auch für den Bereich des späteren Mahnbescheids, auch wenn das gerichtliche Mahnverfahren ausdrücklich nur bei unwidersprochenen Forderungen „empfohlen“ wird. Wie aus den Dokumenten ersichtlich, wurden auf meine[n] substantiierten Widersprüche/Widerspruch nicht eingegangen.

[Optional: Das in der Forderung der infoscore GmbH, Baden-Baden erwähnte Abmahnschreiben vom xx.xx.06 habe ich nie erhalten. Es wurde mir trotz Fristsetzung bislang nicht zugeschickt. Oder: Es wurde mir nachgereicht, wobei keine Versandbestätigungen beigelegt wurden.] Hinweis: Weder interessiert die SuW-Vorgeschichte, noch ob eine modUE abgegeben wurde.

Die Angabe im Mahnbescheid, dass „der Anspruch von keiner Gegenleistung abhänge“ ist nicht zutreffend. Viele Aussagen in den Schreiben der obigen Rechtsanwaltskanzlei sind irritierend, wie „mit der Beantragung des Mahnbescheides bei Gericht fallen weitere Kosten an, die Sie tragen müssen.“

Optional für Personen mit anwaltlicher Vertretung: Nach meiner Ansicht kann eine Verletzung von – Umgehung des Gegenanwalts – festgestellt werden. Dieser Beschwerdepunkt muss jedoch zuvor direkt abgeprochen werden. Wer nicht nachfragen möchte: „Des Weiteren wurden alle Schreiben an mich persönlich verschickt, obwohl der obigen Kanzlei meine anwaltliche Vertretung [Name, Adresse] bekannt war. [Nur nach Nachfrage: „Meine anwaltliche Vertreung erhielt keine Informationen, oder Kopien.“]

Besonders überrascht bin ich jedoch über das Schreiben der obigen Kanzlei vom xx.xx.09. [Anlage VI] Zwar liegt eine eindeutige „Stellungnahme“ bezüglich der Forderung meinerseits [Anlage II + optional Anlage IV] der Kanzlei bereits vor. Dennoch werde ich gebeten eine „Stellungnahme“ abzugeben. Weshalb nach einigen Schreiben die vorgelegte Abrechnung nun plötzlich mit dem Hinweis „Irrtum vorbehalten“ ausgestattet wird erschließt sich mir nicht.

Ich bitte um Prüfung des Sachverhalts und der beigelegten Dokumente.

Teil III - Ausgang

Mir ist bekannt, dass dem betroffenen Rechtsanwalt regelmäßig rechtliches Gehör gewährt wird, damit dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme vor einer Mitteilung b.z.w. Entscheidung der Rechtsanwaltskammer hat. Außerdem ist mir bekannt, dass ein etwaiges Beschwerdeverfahren im Einzelfall unter Umständen mehrere Wochen oder Monate dauern und ggf. ausgesetzt werden kann, soweit zivilrechtliche oder strafrechtliche Verfahren eingeleitet werden sollen.

Ich bin bereit, bei begründetem Anlass ggf. ergänzend zur Sache Stellung zu nehmen.

Ich versichere, alle Angaben wahrheitsgemäß und nach bestem Gewissen gemacht zu haben.

Ort - Datum - Unterschrift

Teil IV – Anlagen

Gesamten Komplex zweifach kopieren, Nummerieren! und nach Nummer zusammenheften!

Teil V – Rest

Eintüten, abschicken, hier registrieren – Fertig.

2 Kommentare:

Unknown hat gesagt…

Hallo Shual,

mir ist was aufgefallen: In deiner Mustervorlage steht bei den Mahnbescheidsangaben: "der Anspruch von keiner Gegenleistung abhänge", in meinem Mahnbescheid steht aber "...einer Gegenleistung...".
Nur mal zur Info! Gruß

Shual hat gesagt…

Dass kann nicht sein, oder nur ein Fahler sein, denn nach § 690 ZPO, Abs. 1, Punkt 4 muß der Antrag den Hinweis enthalten, dass der Anspruch nicht von einer Gegenleistung abhängig ist.